Dies ist eine Geschichte, die bislang dreissig Bundesordner füllt, und am Schluss werden es wohl so viele sein, dass die Person, um die es darin geht, endgültig hinter dem Aktenberg verschwunden sein wird. Dabei kommt kaum ein Begriff häufiger in diesem Dossier vor als «das Wohl des Kindes».
Angela ist mittlerweile bald 18 Jahre alt, es ist September 2002, und sie sitzt am Küchentisch ihres Elternhauses in Bad Ragaz, das Gesicht wachsbleich, die Hände zittrig, der Blick fahrig. Reden mag sie kaum, ihre Eltern hingegen umso mehr; sie müssen, weil sie noch immer nicht glauben, geschweige akzeptieren können, was ihnen widerfahren ist.
Zweieinhalb Jahre lang, vom Juli 1999 bis im November 2001, haben Alfred und Mara Müller ihre Tochter nicht mehr gesehen. Nicht mehr sehen dürfen, weil es ihnen die Vormundschaftsbehörde von Bad Ragaz verboten hat – «zum Wohl des Kindes». Zweieinhalb Jahre brachte Angela in Heimen und Kliniken zu, auf der Gasse und schliesslich in der Drogenszene – stets unter fürsorglicher Obhut der Behörden. Das erste Mal bekam die Mutter ihre Tochter wieder in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen zu Gesicht. Dort war Angela, voll gepumpt mit Heroin, für einen Entzug gelandet.
Wo beginnen? Vielleicht mit jenem Tag, an dem Angelas Eltern, Alfred und Mara Müller, «zu Aussätzigen gestempelt werden» im «Weltkurort» Bad Ragaz, wie er sich offiziell so gerne nennt und wo alle so stolz sind auf ihre schönen Fassaden.
«Die sind für mich gestorben»
Es ist der 24. Juli 1999, ein Samstagmorgen. Die Eltern und ihre drei Töchter schlafen noch aus, als um 7 Uhr 15 zehn uniformierte Polizisten in fünf Polizeiautos im Quartier vorfahren und vor jenem gutbürgerlichen Einfamilienhaus parkieren, wo eine grosse Schweizer Fahne im Garten weht und ein Schild beim Hauseingang prangt: «Advokaturbüro Alfred P. Müller, lic. oec. HSG, Rechtsanwalt».
Ob er denn Kundschaft habe, wundert sich seine Frau, die das Sekretariat des Büros führt. Hat er nicht. Stattdessen starrt er nun auf eine amtliche Verfügung, wonach «Müller, Alfred P. der polizeilichen Befragung zuzuführen ist wegen Verdachts auf Vergewaltigung und körperliche Misshandlung» seiner damals 14-jährigen Tochter Angela. Die ganze Familie wird aus dem Bett geholt und einzeln abgeführt. Eine Polizeiaktion, wie man sie noch nicht gesehen hat im «Weltkurort».
Auf dem Polizeiposten erfahren dann Alfred und Mara Müller, dass ihre Tochter Angela in einem Tagebuch detailliert beschrieben hatte, wie sie von ihren Eltern geschlagen und vom Vater mehrfach vergewaltigt worden sei, weshalb Verena Bon, Gemeinderätin und Präsidentin der Ragazer Vormundschaftsbehörde, tags zuvor Anzeige gegen Alfred Müller erstattet hatte.
Im Verhör erklärt Müller, dass er «an einer Hand abzählen» könne, wie oft er seine Tochter in ihrem bisherigen Leben schon geschlagen habe. Das hält er – «im Rahmen der elterlichen Züchtigung» – allerdings für ebenso normal wie seine Frau. Ansonsten «müsste man den Eltern in ganz Bad Ragaz ihre Kinder wegnehmen».
Den viel gravierenderen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs hingegen bestreitet Alfred Müller vehement. Das tut auch – zur grossen Verblüffung der Beamten und der Vormundschaftsbehörde – seine Tochter Angela. Sowohl der befragenden Polizistin wie ein paar Stunden später der Untersuchungsrichterin erklärt Angela, ihre Eltern hätten sie zwar wiederholt geschlagen, auch mal mit einem Lineal, doch ihr Vater habe sie weder vergewaltigt noch sonstwie jemals sexuell belästigt. Sie habe sich «nur ausgedacht, was er alles machen könnte. (...) Es waren nur Ängste, so Vorstellungen. Es ist kein Tatsachenbericht.» Auf die dritte Nachfrage der Untersuchungsrichterin, ob ihr Vater sie nicht doch sexuell missbraucht habe, antwortet Angela: «Das ist nicht passiert, zum zwanzigsten Mal, sicher.»
Das Gleiche wiederholt Angela am selben Tag auch im Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen, wo man sie untersucht, aber keine Indizien für sexuellen Missbrauch findet.
Nach der Befragung wird Alfred Müller wieder entlassen, ebenso seine Frau und die zwei Töchter. Der Verdacht reicht offensichtlich nicht aus für eine Untersuchungshaft. Angela hingegen bleibt in Gewahrsam der Behörden. Noch am selben Samstag überbringen zwei Polizeibeamte den Eltern eine «Superprovisorische Verfügung» der Vormundschaftsbehörde Bad Ragaz, wonach ihnen «die Obhut über Angela entzogen» und das Kind «zur Pflege, Erziehung und Weiterbeschulung per sofort in ein entsprechendes Kinderheim eingewiesen wird».
Ebenso verbieten die Behörde den Eltern jeden Kontakt zu Angela. «Zum Wohl des Kindes.» Keine Besuche, keine Anrufe, keine Briefe, nichts.
So wird jener 24. Juli 1999 zum Beginn dessen, was Alfred und Mara Müller eine «behördliche Kindesentführung» nennen. Angela selber ist zunächst einmal froh, dass sie nicht mehr nach Hause muss. Mehrfach erklärte sie bei ihrer Einvernahme: «Letzte Woche habe ich angefangen, sehr frech zu sein, damit ich endlich weg kann.» Zu ihren «Alten» wolle sie «nie mehr zurück», «die sind für mich gestorben».
Tatsächlich fühlte sich die mittlere der drei Töchter seit längerem unverstanden und überwacht von ihren «hinterwäldlerischen Eltern». Dass sie «sicher einen konservativen Erziehungsstil haben», räumen auch Alfred und Mara Müller ein. Beide sind Anfang 50, seit 26 Jahren verheiratet und hegen eine ziemlich rigide Vorstellung, wie ihre Kinder zu sein haben: brave, anständige, strebsame Schülerinnen. Nie kommt Angela diesem Bild der Eltern näher, als wenn sie, die talentierte Klavierspielerin, kleine Konzerte in einem Ragazer Hotel gibt. Doch das intelligente, aber auch sehr labile Kind mochte sich seit der Sekundarschule immer weniger in diesen Rahmen fügen. Angela verlangte «Freiheit». Ihre Mutter aber fand, sie benehme sich wie eine 18-Jährige und sei für ihre 14 Jahre zu oft, zu lange und mit den falschen Freunden im Ausgang. Streitereien wie in tausend anderen Familien auch.
Weg von zu Hause, um jeden Preis
Ende 1998 fiel Angela einer aufgekündigten Liebe wegen in tiefen Kummer, und spätestens seither ass sie immer weniger. Es gab mehr Krach zu Hause und schlechtere Noten in der Schule. Angela begann ausser Haus zu kiffen und demonstrativ zu trinken, und sie erzählte überall herum, wie schlecht es ihr zu Hause gehe.
Nach der ersten Bestätigung, dass ihre Tochter kifft, suchten die entnervten Eltern Anfang Juli 1999 Rat bei ihrem Hausarzt. Der empfahl ihnen ein Internat für Angela. Bald darauf hatten sie auch eines gefunden, im Melchtal, geführt von Benediktinern. Doch für Angela war mit dieser Aussicht auf ein «Nonnenkloster» nun endgültig klar, dass sie weg von zu Hause wollte, um jeden Preis.
In Roswitha Hess, der Mutter ihres Ex-Freundes, der sie vor kurzem verlassen hatte, fand Angela so etwas wie eine Ersatzmutter. Bei ihr konnte sie den Frust über ihre «Alten» loswerden und sich zugleich an der Hoffnung wärmen, die zerbrochene Freundschaft lasse sich wieder kitten.
Auf Rat von Roswitha Hess begann nun Angela ein Tagebuch über ihre Sorgen zu führen, während Hess ihrerseits Kontakt zur Ragazer Schulrätin und Ärztin Ruth Stahlberger und vor allem zu ihrer Freundin Verena Bon suchte, die gleichzeitig Präsidentin der Vormundschaftsbehörde von Bad Ragaz ist. Verena Bon, die Vormundschaftspräsidentin, hörte sich nun bei Mitschülern und in der Lehrerschaft um und schrieb Protokolle mit teils anonymen Vermutungen und Gerüchten. «In der Familie läuft sicher etwas krumm, heisst es dort zum Beispiel. Oder: «Es bestehen Befürchtungen, dass sich Angela zu Tode trinkt.» Oder: «Angela wiege noch ca. 38 kg.» (Tatsächlich wog sie damals 48 Kilogramm.)
Angelas Tagebuch
Im März 1999 las Roswitha Hess erstmals Angelas Tagebuch, das das Mädchen in ihrem Haus aufbewahrt hatte. Später sprach sie Angela darauf an, wie sie Ende Juni in einem Memorandum für die Vormundschaftspräsidentin festhielt: «Angela erzählte auch von sexuellen Übergriffen ihres Vaters. Auf meine Bemühungen, sie zu überzeugen, dass es Möglichkeiten gebe, sie unter solchen Umständen von zu Hause wegzuholen, beschwor sie mich immer wieder, nichts zu unternehmen, da ihre Eltern sie nur als Lügnerin hinstellen würden. (...) Ich bin heute überzeugt, dass Angela nicht die Lügnerin ist, wie das ihre Eltern alle glauben machen wollen. Angela ist ein zutiefst verzweifeltes Mädchen, das dringend Hilfe benötigt.»
An Letzterem konnte nur ein Blinder zweifeln. Die entscheidende Frage war bloss: Wie? Die Vormundschaftspräsidentin Bon lud nun die Eltern auf den 27. Juli 1999 zu einer Aussprache ein, weil «der gesundheitliche, psychische Zustand Ihrer Tochter offensichtlich sehr schlecht ist».
Bis zu jenem Tag, versichern die Eltern Müller, habe nie jemand den Kontakt mit ihnen gesucht und sie auf die Probleme ihrer Tochter angesprochen. Nicht einmal die Lehrer hätten sich diesbezüglich gemeldet, wie Mara Müller beteuert (was die Lehrer zwar bestreiten).
Alfred und Mara Müller waren jedenfalls vollkommen perplex und ebenso pikiert wegen der Vorladung. Ausgerechnet sie, die sich immer für vorbildlich engagierte Eltern hielten, standen nun plötzlich unter dem Vorwurf, sie liessen ihr Kind verwahrlosen. (Von den effektiven Anschuldigungen wussten sie damals noch gar nichts.)
Noch am gleichen Tag kamen die Eltern jedoch mit ausdrücklicher Zustimmung des Ragazer Schulratspräsidenten Hansjörg Hürlimann überein, der Termin bei der Vormundschaft erübrige sich, weil die Eltern Angela bereits im Internat angemeldet hatten. Dort sollte sie (auf deren Kosten) nicht nur schulisch, sondern auch psychologisch betreut werden. Hürlimann fand das «eine sehr gute Lösung». Einer Mitarbeiterin von Verena Bon sagte der Schulratspräsident gemäss deren Protokoll, «dass die Besprechung bei der Vormundschaftsbehörde (VB) nicht mehr nötig sei und der Fall bei der VB abgeschlossen werden könne. Ausser natürlich, wir haben weitere Facts.»
Verena Bon jedoch wertete den abgesagten Termin als Gesprächsverweigerung der Eltern und fand ihre harte Haltung nun erst recht angebracht, zumal sie wusste, dass Angela auf keinen Fall ins «Nonnenkloster» wollte.
Also mussten «weitere Facts» her. Noch am gleichen Tag, es war Freitag, der 23. Juli 1999, warf Roswitha Hess in Absprache mit Verena Bon, nicht aber mit Angela selber deren Tagebuch anonym im Briefkasten des Polizeipostens Bad Ragaz als Beweisstück ein. Zur gleichen Zeit erstattete Verena Bon Anzeige gegen Alfred Müller wegen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Misshandlung seiner Tochter Angela.
Niemand sollte behaupten können, die Vormundschaftspräsidentin Bon nehme – gerade als Frau – Angelas Anschuldigungen nicht ernst, wo doch fast täglich zu lesen war, wie hoch die Dunkelziffer beim sexuellen Missbrauch sei. Und ebenso wenig wollte sich die energische Verena Bon Zögerlichkeit vorwerfen lassen, weil Alfred Müller kein Namenloser ist in Bad Ragaz.
Schon einen Monat vor ihrer Anzeige hatte die Vormundschaftspräsidentin in einem Sitzungsprotokoll betont: «Nur weil der Vater Anwalt ist, darf man nicht den Kindesschutz vernachlässigen.»
Alfred Müller ist nicht nur Anwalt, er ist auch Präsident der örtlichen Offiziersgesellschaft und FDP-Mitglied. Und er war Mitglied der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates von Bad Ragaz. In den letzten Jahren allerdings hat er sich mit etlichen tonangebenden Ragazern überworfen, bei der örtlichen Raiffeisenkasse ebenso wie beim Hauseigentümerverband, die Müller beide präsidiert hatte.
Drei Laien am Werk
Die Vormundschaftsbehörde Bad Ragaz ist, wie üblich in der Schweiz, ein absolut autonomes Gremium. Aber auch eines ohne jede Fachkompetenz. Am Werk sind drei Laien. Dieses Gremium verhängt nun an besagtem Samstag, dem 24. Juli 1999, jenen folgenschweren Obhutsentzug und die Kontaktsperre. Die Behörde zieht vorgängig weder einen Familientherapeuten noch den Schulpsychologen eingehend zu Rate, geschweige denn Fachleute für sexuellen Missbrauch oder eine Gutachterin, die die offensichtlichen krassen Widersprüche in Angelas Aussagen klären könnte.
Mit Angela selber unternimmt Verena Bon gerade mal einen zehnminütigen Gesprächsversuch, mit den Eltern selber und Angelas beiden Schwestern (die ein deutlich entspannteres Verhältnis zu den Eltern haben) kommt es nicht einmal dazu.
Was sagt Verena Bon zu alledem, die Präsidentin der Vormundschaftsbehörde? «Kein Kommentar.»
Was sagt Guido Germann, der Ragazer Gemeindepräsident und heutige Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde? «Kein Kommentar.»
Was sagt Roswitha Hess dazu, Angelas «Ersatzmutter»? «Wir wollten ja nur das Beste für Angela.»
Am Tag nach der Polizeiaktion versuchen die erschütterten Eltern den katholischen Dorfpfarrer und ihren Hausarzt als Vermittler einzuschalten, doch auch ihnen verweigert die Vormundschaftspräsidentin den Kontakt zu Angela. So irren Alfred und Mara Müller tagelang mit dem Auto durch die Ostschweiz und suchen alle möglichen Heime mit dem Feldstecher ab. Ihre Tochter finden sie nicht. Erst nach drei Wochen teilt ihnen die Behörde mit, Angela befinde sich in Sennwald in einer therapeutischen Wohngruppe. Doch nun gilt für die Eltern die Kontaktsperre.
Wer Angela hingegen besucht, ist Verena Bon. In einem persönlichen Rechenschaftsbericht, den Angela im Mai 2002 im Rückblick geschrieben hat, hält sie fest: «Bei einem Besuch von Frau Bon in Sennwald liess die Vormundschaftspräsidentin durchblicken, dass ich unbedingt bei der Version des sexuellen Missbrauchs bleiben müsse, weil ich sonst wieder nach Hause müsse und es dann viel schlechter um mich bestellt sei. Frau Bon bestand auch darauf, dass ich schriftlich festhalten soll, nicht mehr nach Hause zu wollen. In meiner Angst tat ich das.»
Auch Roswitha Hess, die «Ersatzmutter», meldet sich regelmässig bei Angela. In einem Brief vom 12. September 1999 fordert sie: «Beweise Deinen Eltern, dass Du das Leben ohne sie bewältigen kannst.»
Vier Tage später wird Angela wegen akuter Suizidgefahr ins Kinderspital St. Gallen überführt. Nach drei Wochen verfrachten sie die Behörden ins Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum Sonnenhof in Ganterschwil SG, wo sie die nächsten 18 Monate bleibt. Mehrfach sprechen die Eltern dort vor, doch die Heimleitung verhindert – auf Anweisung der Vormundschaftsbehörde – jeglichen Kontakt zu Angela. Mittlerweile gibt sie, ganz im Sinne der Vormundschaftsbehörde, wieder an, die Vorwürfe im Tagebuch entsprächen nun doch der Wahrheit; ihr Vater habe sie dreimal vergewaltigt.
Damit bringt sich Angela noch mehr ins peinvolle Dilemma. Vor der Lüge hat sie genauso Angst wie vor der Wahrheit. Sie weiss, dass durch ihre Vorwürfe die Beziehung zu ihren Eltern noch stärker belastet wird, als sie ohnehin schon ist. Doch würde Angela die Wahrheit sagen, stünde sie bei der Vormundschaft als Lügnerin da, bei jenen also, die sie in bestem Glauben von zu Hause weggeholt haben.
Längst ist Angela verschüttet von der Lawine, die sie mit ihren Vorwürfen lostrat, nur um von zu Hause wegzukommen. Sie sinkt, bedingt durch «Schuldgefühle, Scham und Loyalitätskonflikte», wie es im Austrittsbericht des Sonnenhofes im März 2001 heisst, immer wieder in tiefe Krisen. Im letzten halben Jahr in Ganterschwil wird sie sechsmal auf Drogen getestet, dreimal davon positiv; beim letzten Test, drei Wochen vor ihrem Austritt, erstmals positiv auf Heroin.
Eineinhalb Jahre ist es nun her, dass Angela unter Obhut der Vormundschaft respektive ihres amtlich bestellten Beistandes steht. Alfred Müller ist längstens überzeugt, er sei Opfer einer politischen Intrige geworden, einer Abrechnung der eingesessenen Ragazer, weil er früher immer wieder den politischen und wirtschaftlichen Filz in der Gemeinde kritisiert habe. Belegen kann er diesen Vorwurf nicht, auch wenn ausser Frage steht, dass Müller nurmehr wenig Freunde hat in Bad Ragaz.
Vom ersten Tag an haben sich die Eltern in einen erbitterten Rechtskrieg mit den Behörden gestürzt. Doch die kantonale Verwaltungsrekurskommission deckt die Ragazer Behörde, weil sie sich ebenso wie Erstere entscheidend auf Angelas eigene Aussagen stützt, wonach das Tagebuch nun doch wahr sei und sie keinesfalls nach Hause zurückwolle. Vor allem läuft weiterhin die Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihren Vater. Die Eltern deponieren nicht nur Einsprachen, wo immer sie können (und bestätigen damit vor allem das behördliche Bild der unbelehrbaren Querulanten), sie fordern auch Gutachten an. So unterzieht sich Alfred Müller einem Test mit dem Lügendetektor, der ihm Aufrichtigkeit bescheinigt. Die Eltern schicken das gesamte Dossier auch an Mario Wolf, den Chefarzt des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes in Chur, der Angela auf Wunsch der Eltern bereits im Sommer 1999 hätte psychologisch betreuen sollen. Wolf schreibt im Januar 2001: «Das Vorgehen der Vormundschaftsbehörde von Bad Ragaz widerspricht allen gültigen Richtlinien, die bis jetzt für den Umgang mit dem Verdacht auf sexuelle Ausbeutung erarbeitet wurden. (...) Die forcierte und erzwungene, nicht altersgemässe Trennung von Angela von ihrer Familie ist prognostisch extrem negativ zu beurteilen. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass die Vormundschaftsbehörde ihr bisheriges Vorgehen überprüft...»
Antwort der Ragazer Vormundschaftsbehörde: keine. Mario Wolf, seit Jahren auch Mitglied der kantonalen Kinderschutzgruppe, hält den ganzen Fall für eine «behördliche Überreaktion aus jenem Zeitgeist heraus, als die Väter sozusagen unter Generalverdacht des sexuellen Missbrauchs standen». Ähnlich sieht es Angelas Hausarzt Reto Laetsch. Er hält in einem Memorandum am 7. Januar 2001 fest, wenn «diese behördliche Wertung denunziatorischer Informationen» Schule mache, «dann werden sich Eltern, Erzieher, Beamte usw. bald in einer Situation finden, die an die Zeiten der Hexenverbrennungen erinnert».
Die Eltern, die sich längst nur noch hilf- und machtlos vor einer grossen Mauer wähnen, wenden sich schliesslich auch an den Familientherapeuten und Supervisor Klaus Schiessel in Sargans. Denn von Dritten erfuhren sie, dass just Schiessel der Mann wäre, den sie seit eineinhalb Jahren wohl dringend brauchten: ein Mediator, der endlich zwischen ihnen und der Vormundschaftsbehörde vermittelt. Schiessel, ein Mann mit zwanzig Jahren Berufserfahrung, hat sogar einen Auftrag als Supervisor beim Zweckverband «Soziale Dienste Sarganserland», zu dem auch die Gemeinde Bad Ragaz gehört. Nur hatte ihn dort nie jemand um Rat gefragt im Fall Angela.
Nach Schiessels Erfahrung «neigen Männer bei Missbrauchsklagen zum Verharmlosen und Frauen zum Dramatisieren». Mögliche geschlechtsspezifisch blinde Flecken sieht er also etliche, und umso genauer und transparenter müssten die entsprechenden Vorwürfe geprüft werden. Doch just dies, sagt Schiessel, habe hier nicht stattgefunden. Mit jedem weiteren Ordner, durch den er sich las, wurde sein Urteil vernichtender. «Die Vormundschaftsbehörde Bad Ragaz», schreibt Schiessel in einem Gutachten am 14. Januar 2001, «handelte situativ, ohne Konzept, unprofessionell, einseitig und vorverurteilend.»
Der Obhutsentzug und die Kontaktsperre sind für Klaus Schiessel «wie eine Beinamputation ohne Diagnose, und hinterher stellt sich heraus, dass die Patientin Rheuma hatte».
Schiessel schreibt nun einen detaillierten Bericht an Max Schenkel vom kantonalen Vormundschaftsdienst in St. Gallen, die Aufsichtsbehörde der Ragazer Vormundschaft. (Es ist der gleiche Max Schenkel, der zunächst die Ragazer Behörde rechtlich beriet und hernach einen Teil von Müllers Rekursen beurteilte.) Antwort: keine.
So spricht Schiessel bei Guido Germann vor, dem seit Januar 2001 neu amtierenden Gemeindepräsidenten von Bad Ragaz und Vizepräsidenten der Vormundschaftsbehörde. Er bittet ihn, das ganze Dossier noch einmal mit frischen Augen zu prüfen.
Antwort: Alles ist richtig gelaufen.
Bleibt die Öffentlichkeit. Als Klaus Schiessel im Sarganserländer erklärt, im Fall Angela fehle es bei den Ragazer Behörden an Professionalität und Transparenz, kündigt ihm der beleidigte Gemeindepräsident kurzerhand das Beratermandat auf. Und die zuständige Journalistin des Sarganserländers wird fortan zur unerwünschten Person in der Gemeinde erklärt.
Zeitweilig ruft Schiessel die Eltern fast täglich an, aus Angst, sie hätten ihre fassungslose Wut gegen die Behörden nicht mehr unter Kontrolle. Was sagt der Gemeindepräsident heute? «Hören Sie auf mit Ihrer Fragerei, sonst muss ich unfreundlich werden.»
2 Jahre, 5 Monate und 23 Tage später
Anfang März 2001 läuft Angelas Zeit in Ganterschwil ab – aus finanziellen Gründen: Die Krankenkasse zahlt nicht mehr. So wird die nunmehr 16-Jährige in ein Wohnheim nach Basel verlegt, wo sie fortan Tür an Tür mit geistig behinderten Senioren lebt und eine Mechanikerlehre beginnen soll.
Wieder erfahren die Eltern erst über Umwege davon, mitzureden hatten sie ohnehin nicht. In Basel stürzt Angela ab wie nie zuvor. Sie lebt von Schuss zu Schuss, egal wie. Verena Bon, die Vormundschaftspräsidentin, erklärte hingegen später, es sei Angela in Basel «sehr gut, fast euphorisch» gegangen.
Zur gleichen Zeit, Mitte April 2001, beantragen die Eltern neuerlich, dass ihre Obhut über Angela wiederhergestellt werde. Abgelehnt. Rekurs beim St. Galler Regierungsrat.
Abgelehnt. Eine Ombudsstelle, an die man sich wie in anderen Kantonen wenden könnte, existiert im Kanton St. Gallen nicht.
Als Generaleinwand der Behörden gilt weiterhin die seit mittlerweile zwei Jahren laufende Untersuchung gegen den Vater. Und sie verweisen auf Angelas schriftliche Aussage vom 30. April 2001: «Ich bin total dagegen, wieder nach Bad Ragaz zu gehen.» Die Vormundschaftsbehörde legt den Satz als Beweis für Angelas Einverständnis mit ihrem Vorgehen aus. Für die Eltern hingegen ist es ein Beleg mehr für die Manipulation ihrer Tochter. Angela selber erklärt später in ihrem Rechenschaftsbericht vom Mai 2002, sie sei von Verena Bon zu diesen Aussagen «angestiftet» worden und dabei ohnehin «völlig verladen» gewesen, was die Vormundschaftspräsidentin jedoch «ignoriert» habe. Was sagt Verena Bon dazu? «Kein Kommentar.»
Nach acht Wochen in Basel taucht Angela Anfang Mai 2001 unter. Die Eltern sehen ihre Tochter am 7. Juni erstmals wieder – am Fernsehen, wo sie als Vermisste gesucht wird, «die sich möglicherweise im Drogenmilieu aufhält». Die Polizei findet sie Mitte Juni bei einem ebenfalls drogensüchtigen Kollegen in Niederuzwil. Über Umwege wird Angela Ende Juli 2001 in die Psychiatrische Klinik Münsterlingen eingeliefert. Entzug. Der Tiefpunkt.
Auch diesmal findet die Mutter Angelas neuen Aufenthaltsort nachträglich heraus, doch am Telefon wird ihr zunächst beschieden: «Wir haben keine Angela Müller bei uns.» Getrieben von ihrer Verzweiflung, lässt sich Mara Müller nicht abwimmeln. Es kommt zu einem Gespräch mit dem zuständigen Arzt in Münsterlingen, und dieser ist mit der Stationsleiterin der Erste, der Angela erklärt, dass Eltern immer Eltern bleiben, egal was auch passiert sein mag.
Der Münsterlinger Arzt, so sehen es die Eltern, ist auch der Erste seit Juli 1999, der den Kontakt zwischen Tochter und Eltern wieder zu ebnen versucht, anstatt sie voneinander wegzutherapieren. Die Mutter darf der Tochter einen Brief schreiben, dann einen zweiten, in dem sie Angela um ein Treffen bittet. Angela, noch weit mehr am Boden als ihre Mutter, sagt zu.
So sehen sich die beiden am 16. November 2001 zum ersten Mal wieder: nach 2 Jahren, 5 Monaten und 23 Tagen. Für einen halben Tag, nur in Begleitung einer gemeinsamen Bekannten, beginnt die vorsichtige Wiederannäherung. Mara Müllers Vertrauen in die Behörden wächst nicht, als sie, am Ende des Besuchs, von ihrer Tochter erfährt, dass sie auf der geschlossenen Abteilung neben einem Pädophilen und zwei Mördern einsitzt.
Das Treffen zeigt Wirkung: Eine Woche später beantragt Angela Müller bei den Behörden, sie wolle per sofort wieder der Obhut ihrer Eltern unterstellt werden. Gleichzeitig zieht sie die Anschuldigungen gegen ihren Vater wieder zurück, wohlwissend, dass sie damit eine Klage wegen Falschaussage riskiert. In ihrer Begründung schreibt sie: «Ich habe erkannt, dass mir nur meine Eltern auf dem weiteren Lebensweg wirklich helfen können.»
Nun sieht auch die Vormundschaftsbehörde keine Handhabe mehr zum Obhutsentzug und gibt, widerwillig, dem Antrag statt. Sie schreibt: «Eine Gefährdung des Kindswohls ist damit nicht ausgeschlossen, sie ist aber kleiner geworden. (...) Auch die Eltern sollten in der Zwischenzeit wissen, wie weit ihre Rechte und Pflichten gehen.»
So dürfen Alfred und Mara Müller gegen die Entrichtung einer Schreibgebühr von dreihundert Franken ihre Tochter nach zweieinhalb verlorenen Jahren unter Obhut der Vormundschaftsbehörde wieder abholen.
Erst jetzt, am Ende, ordnet der Untersuchungsrichter ein umfassendes aussagepsychologisches Gutachten an. Die Expertin kommt darin am 17. Januar 2002 zum «eindeutigen Schluss», dass Angelas Tagebucheinträge wie auch deren spätere belastende Aussagen «nicht glaubhaft» seien. Vielmehr habe sie damit einfach von den Eltern wegzukommen und «in der Opferrolle eine eigene Identität zu finden versucht».
So hebt – nach nunmehr drei endlosen Jahren – auch der Untersuchungsrichter das Strafverfahren gegen Alfred Müller auf.
Es ist Sommer 2002, in der ersten Hälfte des Jahres hat Angela vorübergehend Arbeit in einem Hotel in Sargans gefunden. Jetzt, im Herbst, sucht sie mit ihren Eltern eine Schule, wo sie langsam wieder Tritt fassen kann. Manche Leute im Dorf finden es mittlerweile befremdlich, wie die Behörden mit der Familie Müller verfahren sind, doch das sagen sie höchstens privat und flüstern mit gerunzelter Stirn: «Schliesslich brauchen wir wieder Aufträge von der Gemeinde.» Ein einziger Ragazer, der ehemalige Schulrat Paul Bollhalder, hat die Courage für einen Leserbrief, in dem er den Gemeindeverantwortlichen wenigstens eine Entschuldigung bei der Familie empfiehlt.
Nichts passiert, die Behörden schweigen. Roswitha Hess, Angelas «Ersatzmutter», ist in der Zwischenzeit in den Bezirksschulrat und in den Vorstand der örtlichen FDP gewählt worden.
Derweil erhält das Ehepaar Müller im August 2002 neue Post von der Gemeinde: eine Rechnung für sämtliche Auslagen, die die Behörden mit Angela hatten, denn nach Gesetz bleiben die Eltern auch ohne Obhut unterhaltspflichtig. Die Ausgaben für Angelas amtlich verantworteten Absturz betragen 89455 Franken und 15 Rappen, zuzüglich Zins zu 5 Prozent ab dem 14. Dezember 2000. |