 | Sex mit Kindern unter zwölf Jahren soll nicht mehr verjähren. Bild: Keystone | |
Sex mit Kindern, sexuelle Nötigung von Kindern, Vergewaltigung und Schändung von Kindern sollen nicht mehr verjährbar sein. Auch die Ausnützung von Notlagen bei Kindern soll künftig Jahrzehnte später eingeklagt werden können. So will der Bundesrat die Volksinitative umsetzen, welche Volk und Stände im November 2008 angenommen haben.
Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind. Der Nationalrat war neben einigen technischen Abweichungen einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats. Heute sagte auch der Ständerat deutlich Ja, mit 35 zu 2 Stimmen.
Für Diskussionen sorgte in beiden Räten das Kindesalter, bis zu welchem eine sexuelle Straftat unverjährbar sein soll. Dieses wird bei zwölf Jahren festgelegt. «Das entspricht nach Ansicht von Experten und Bundesrats dem in der Verfassung verankerten Begriff ‹Kinder vor der Pubertät.›»
Die SVP versuchte erfolglos, das Alter bei 14 Jahren festzusetzen. Die Befürworter der höheren Altersgrenzen argumentierten, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen mehr Zeit erhalten könnten, um an ihnen begangenen sexuelle Straftaten anzuzeigen. Dies sei mit der höheren Alterslimite gewährleistet.
Heute verjähren sexuelle Handlungen mit Kindern über zwölf Jahren nach 15 Jahren. (vuc) |