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07. Januar 2012

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Blick
Von Nadine Chaignat
«Mein Bub ist todkrank. Ich darf nicht zu ihm»
MAIENFELD GR - Wer hilft Scheidungsvätern, ihre Kinder zu sehen? Niemand, sagt René S. Hier ist seine Geschichte.
René S.: traurig umklammert er das Kuschelkissen seines Sohnes.
Bild: Samuel Trümpy, ZVG

Wie fühlt sich das an, wenn das eigene Kind nach einer schweren Operation im Spital liegt – und man darf es nicht besuchen?

Nein, es geht hier nicht um eine Nachmittags-Serie im Fernsehen, sondern um das Schicksal des Berufs-Chauffeurs René S.* (48) aus Maienfeld GR: Vor zwei Jahren musste seinem Sohn D.* ein Tumor an der Wirbelsäule entfernt werden. Und der Vater wusste nichts davon.

«Wenn ich daran denke, dass er eine so schwere Operation gehabt hat», sagt er, «und ich durfte nicht dabei sein, ihm nicht zeigen, dass ich für ihn da bin ...» Er beendet den Satz nicht.

René S. hat drei Kinder, Zwillinge im Alter von sieben Jahren und den kleinen D., heute elf. Doch seit seiner Scheidung im Jahr 2009 sieht er sie so gut wie nie.

Er hat das Recht, jedes zweite Wochenende und 14 Tage Ferien mit den Kindern zu verbringen – aber nur auf dem Papier: Meist steht er, wie er fassungslos berichtet, an den Besuchstagen vor verschlossener Tür. Wenn seine Ex-Frau überhaupt mit ihm sprach, habe sie nur gesagt, die Kinder wollten ihn nicht sehen.

Dass D. einen Tumor hat, erfuhr er schliesslich per Telefon – von einer Tochter aus der ersten Ehe seiner Frau: «Sie weinte, sie schluchzte. Und ich war total durcheinander, wollte sofort vorbeigehen. Doch sie meinte nur, Mami wolle das nicht.» Schliesslich fragt er per SMS, wie es um seinen Sohn stehe. Die Mutter entnervt: «Ich solle nicht immer schreiben, sie gebe mir dann Bescheid.»

Weil er vier Wochen später noch nichts Näheres weiss, bittet er eine Beiständin um Auskunft. Sie soll unter Geschiedenen vermitteln, die sich nicht einigen können. «Sie sagte nur arschcool: ‹Ja, er hat die Operation gut überstanden.›»

René S. beantragt auf eigene Faust einen Besuch im Kinderspital Zürich. Und erhält prompt eine Absage (siehe Ausriss): «Ohne Einverständnis der Kindsmutter» könne man «keine Informationen herausgeben». Auch in der Reha, so der Vater, durfte er seinen Sohn nicht besuchen.

Im September 2011 hört er durch Zufall von einer Bekannten, dass der Bub einen Rückfall erlitten hat und notfallmässig ins Spital gebracht worden sei. «Das war wie ein Schlag in den Magen für mich. Das geht doch nicht. Das sind doch meine Kinder genauso wie ihre!»

S. hat Angst, dass die Zeit, in der er eine Beziehung mit D. aufbauen kann, knapp wird. «Die OP war nicht einfach. Sie konnten nicht den ganzen Tumor rausholen. Ich würde alles geben, wenn ich zu ihm könnte, mit ihm im Wald spazieren gehen und reden.»

Auf seine Ex-Frau darf er nicht hoffen: «Ich habe das Gefühl, sie will mir weh machen.» Seine Wut richtet er gegen das Gesetz, das ihm mit Lohnpfändung droht, wenn er zu spät Alimente zahle, der Mutter aber faktisch das Recht gibt, ihm das Besuchsrecht zu verweigern.

Die zuständige Amtsvormundschaft Rhäzüns-Trins möchte «aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben».

* Namen der Redaktion bekannt

Stichworte
Beistand  Besuchsrecht  Kinderspital  Vormundschaft 
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Vormundschaftsbehörde Rhäzüns
Vormundschaftsbehörde, Präsidentin Doris Konrad-Ferroni, Tel. 081 650 31 25, doris.konrad@rhaezuens-trins.ch
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