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02. Februar 2011

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Tages Anzeiger
Von Susanne Anderegg
Eine Prostituierte als Mutter, ein Gewalttäter als Vater
Am Abend vor seinen fünften Geburtstag wurde Florian in einem Hotelzimmer vom Vater erstickt. Sein Leben stand vom ersten Tag an unter einem schlechten Stern.
Florians Beerdigung auf dem Friedhof in Kloten am Freitag, 5. Maerz 2010.
Bild: KEYSTONE/AP

Die Familiengeschichte von Florian, die in den Grundzügen seit letztem Frühling bekannt ist, wird mit dem Rechtsgutachten von Peter Breitschmid in ihrer ganzen Tragik erkennbar. Der 54-jährige Schweizer G. und die 29-jährige Brasilianerin M. lernen sich 2004 in Valencia kennen. G. hat sich nach Spanien abgesetzt, nachdem die Bezirksanwaltschaft Zürich ein Strafverfahren wegen Veruntreuung gegen ihn eröffnet hatte. M. ist aus der Schweiz ausgewiesen worden, wo sie als Prostituierte gearbeitet hatte. Sie hat zwei Töchter in Brasilien. Als sie schwanger wird, will sie abtreiben, doch G. hält sie davon ab. Am 27. Februar 2005 wird Florian geboren.

Im Frühling 2006 kommt die Familie zurück in die Schweiz und bezieht eine Wohnung in Bonstetten. Der Mann schickt die Frau (gemäss ihrer Darstellung) wieder in die Prostitution, während er als Treuhänder vorwiegend zu Hause arbeitet und den Buben hütet. Im November 2006 hat die Vormundschaftsbehörde Bonstetten erstmals Kontakt mit dem Vater und seinem Sohn. G. will sich von M. trennen und beantragt das alleinige Sorgerecht für Florian. Damit beginnt ein erbitterter Rechtsstreit der Eltern um ihren Sohn. Am 24. April 2007 erlässt die Behörde einen Unterhaltsvertrag: Die Mutter muss monatlich 650 Franken zahlen – obwohl sie schon ihre älteren Kinder in Brasilien unterstützt, ein unregelmässiges Einkommen hat und eigentlich eine Sprachschule machen möchte, um bei einem Grossverteiler an der Kasse arbeiten zu können. Am 5. Juni spricht die Vormundschaftsbehörde den Eltern die gemeinsame Sorge für den Buben zu – obwohl die beiden offensichtlich nicht kooperieren. Florian erhält eine Beiständin, die immer wieder Gespräche führt, wegen der Verbissenheit der Eltern aber nicht viel bewirken kann.

Der versuchte Mord

Am 16. Januar 2008 wird G. von seiner Vergangenheit eingeholt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilt ihn wegen Veruntreuung zu einer bedingten Strafe – dank seinem Engagement in der Kinderbetreuung sieht das Gericht von einer unbedingten Strafe ab. Der «Anzeiger des Bezirks Affoltern» berichtet über den Prozess und rollt dabei die schlimme Vergangenheit von G. auf: 1990 hatte er seinen 13-jährigen Sohn aus erster Ehe zu töten versucht, aus Rache an seiner ersten Ehefrau, die sich von ihm scheiden liess. Er würgte den Jungen, bis dieser bewusstlos war, schlug ihn mit einem Stock auf den Kopf und warf ihn ein Tobel hinunter. Der Junge überlebte, ist aber behindert. Das Schwyzer Strafgericht verurteilte G. zu acht Jahren Zuchthaus. Nach der Entlassung heiratete er im Jahr 2000 eine Russin, drei Jahre später erfolgte schon wieder die Trennung.

Die Vormundschaftsbehörde Bonstetten erfährt aus der Zeitung vom versuchten Mord ihres Klienten und stellt ihn zur Rede. Er gibt bereitwillig Auskunft über seine Vergangenheit. Zum Gesprächstermin bringt er Freunde mit, die sein Engagement für Florian loben, die Mutter hingegen schlechtreden. Laut dem Gutachter ist dies typisch für das Verhalten von G., der über die ganze Zeit «penetrant» auf den zweifelhaften Lebenswandel der Mutter aufmerksam macht und für sich selber «zahllose Gefälligkeitsreferenzen» beibringt.

Anfang Februar informiert der behinderte Sohn von G. die Behörde über dessen Vorleben. Am 12. Februar verfügt der Präsident der Vormundschaftsbehörde eine Fremdplatzierung von Florian. Die ausgewählten Pflegeeltern sind Bekannte und Nachbarn des Vaters. Der Streit der Eltern geht unvermindert weiter. Die Mutter hat angesichts der Vergangenheit des Vaters Angst um den Buben und verlangt in der Folge immer wieder per Anwalt die alleinige Obhut. G. dagegen befürchtet, die Mutter werde Florian nach Brasilien entführen.

Der verhängnisvolle Beschluss

Im Dezember 2008 gibt es eine neue Wende. Der Bezirksrat heisst einen Rekurs der Mutter gut und verlangt eine Neubeurteilung der Obhutsfrage, weil M. inzwischen eine eigene Wohnung und eine geregelte Arbeit hat. Gleichzeitig muss eine neue Lösung für Florian gefunden werden, denn die Pflegeeltern wollen, entnervt vom Streit der Eltern, ihr Mandat abgeben. Kurz vor Weihnachten liefert die Psychotherapeutin von G. eine zweiseitige Stellungnahme ab, die Bonstetten bei ihr bestellt hat – auf Antrag und Kosten von G. Demnach lassen sich bei G. keine Merkmale für eine erhöhte Gefährdung Dritter erkennen. Am 27. Januar 2009 überweist die Vormundschaftsbehörde die Frage des Sorgerechts dem Bezirksrat und entscheidet, Florian vorläufig in die Obhut des Vaters zu geben. Für Gutachter Breitschmid war das die «Kapitulation der Behörde vor dem Vater». Der Bezirksrat stützt später die Massnahme.

Beim Marie-Meierhofer-Institut bestellt die Vormundschaftsbehörde ein Gutachten zur Eltern-Kind-Beziehung, das im September eintrifft. Es stellt fest, dass Florian bei beiden Elternteilen fröhlich sei. Der Vater biete aktuell die stabileren Verhältnisse, die Mutter sei aber einzubinden. Gestützt darauf beschliesst die Behörde am 15. Dezember, dass Florian beim Vater bleiben soll.

Im Februar 2010 spitzt sich die Situation zu. G. will Florian der Mutter nicht in die Ferien geben, weil er grosse Angst hat, sie werde mit ihm abhauen. M. arbeitet in Winterthur wieder als Prostituierte. Dort, in einem Hotel, tötet G. seinen Sohn am Abend des 26. Februar. Einen Selbstmordversuch überlebt er.

 3 Kommentare
E. Vogt
07. Februar 2011
Endingen
19:36
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Fachleute? Da bekomme ich ja einen Lachkrampf oder einen Weinkrampf. Es sind alles Gefälligkeitsgutachten! Würde ich nicht andere Gerichtsunterlagen eingesehen haben von anderen Vätern oder andere getroffen haben beim vev.ch, die meine Vorwürfe bekräftigen, wären wahrscheinlich noch Selbstzweifel aufgekommen. Ich denke die echte Mafia hat einen Ehrenkodex - unsere Behörden gar nicht. Aber wen interessiert dies? Man darf hofffen, dass u.a. antifeminismus.ch endlich etwas bewegt zum Wohl der Kinder und Väter.

E Vogt
03. Februar 2011
Endingen
01:43

Auch ich kenne das Problem, dass die VB (hier Oberweningen) keine Verantwortung nehmen will. Ganz feige und perfid versteckt man (ja es ist ein Mann) hinter den Weiberröcken des Jugendsekretariates Dielsdorf, welches selbst einen sehr unrühmlichen Ruf hat. Dieses wird dann sogar noch perverserweise voll vom Bezirksrat gedeckt, trotz Beweisen. Ohne grösseren finanziellen Aufwand ist es unmöglich gegen eine quasi legale Mafia vorzugehen. VB schiebt alles ans JS. JS schreibt fingierte Berichte ans Bezirksgericht ohne dass man Einsprache erheben kann. JS gibt alles an den VB zurück. VB schiebt alles wieder ans JS. JS verfasst erneut Berichte durch eine andere Person. Beschwerden werden natürlich beim Bezirksrat abgewiesen. Nun kommt noch eine Füsprecherin aus dem Fricktal und schreibt ähnlichen Schrott. - Alles ist schlimmer als die Geschichte vom Hauptmann von Köpenick. - Tragödien werden durch die Behörden und die Justiz kreiert! Kinder werden strukturell vergewaltigt.

Michael Handel
02. Februar 2011
Islikon
22:54

So gut sind die Gut-achter offenbar auch nicht. Die Laienbehörde verweigert einmal mehr ihre Verantwortung und versteckt sich stattdessen lieber hinter Fachleuten.

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