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25. Januar 2011

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Neue Luzerner Zeitung
Frauenhaus wegen übler Nachrede angezeigt
«Kinder ohne Rechte» reicht gegen Verantwortliche des Frauenhauses Luzern Strafanzeige wegen übler Nachrede ein. Grund dafür ist die superprovisorische Massnahme gegen die Organisation.

Am 19. Januar erwirkte das Frauenhaus Luzern beim Bezirksgericht Luzern eine superprovisorische Massnahme gegen die Organisation «Kinder ohne Rechte» und die «Interessengemeinschaft Antifeminismus» (IGAF). Vorstandsmitglieder vom Verein zum Schutz misshandelter Frauen, der das Frauenhaus Luzern betreibt, warfen den Organisationen vor, die Adressen aller 18 Frauenhäuser in der Schweiz veröffentlichen zu wollen.

Vorwürfe zurückgewiesen

Dagegen wehrt sich nun Michael Handel von «Kinder ohne Rechte» mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Gesuchsteller. In seiner Stellungnahme begründet er seine Anzeige damit, gar nie zu einer Veröffentlichung der Frauenhaus-Adressen aufgerufen zu haben. In seinem offenen Brief habe er nur die Frage gestellt, «inwieweit das Schutzinteresse der Frauenhäuser noch begründet sei».

Stichworte
Frauenhaus  Gewalt 
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