Donnerstag, 09. September 2010
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13. Mai 2010

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Mannschafft
Richter als Rechtsbrecher: Mannschafft fordert Abwahl von Oberrichtern
Mit einem Schreiben an alle Kantonsräte verlangt mannschafft die Abwahl der Zürcher Oberrichter Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regina Affolter-Fischer. Sie haben in ihrem Entscheid vom 14.12.09 die Verweigerung des Besuchsrechts trotz gemeinsamen Sorgerecht für straffrei erklärt. Die Oberrichter verletzen damit nicht nur die Bundesverfassung und die UNO-Kinderrechtskonvention, sondern auch die Menschenrechte. Dies kann dem Kanton Zürich gefährlich werden.

In ihrem Urteil halten die Oberrichter Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regina Affolter-Fischer die Vereitelung des Besuchsrechts eines getrennt lebenden, jedoch nicht geschiedenen Vaters mit gemeinsamem Sorgerecht für nicht strafwürdig – obwohl der Artikel 220 des Strafgesetzbuches das Gegenteil besagt. Die kürzlich aufgelegte Begründung dafür: Da der Vater mit der Scheidung ja sowieso das Sorgerecht verliere, sei eine vorweggenommene Besuchsrechtsverweigerung straffrei.

Damit verletzen Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regina Affolter Fischer nicht nur grundlegende Regeln des menschlichen Zusammenlebens wie das Recht auf eine Beziehung zwischen Kindern und Eltern. Sie treten auch die in der Schweiz geltende Rechtsordnung (die ja eigentlich für Oberrichter handlungsleitend sein sollte) mit Füssen. Die klaren Vorgaben durch die Bundesverfassung und die in der Schweiz Gesetzeskraft besitzenden UNO-Kinderrechtskonvention bzw. Europäischen Menschrechtskonvention interessieren sie offensichtlich nicht. Dies zeigt einmal mehr, wie der Staat im Kanton Zürich von Trennung und Scheidung betroffene Kinder und ihre Väter systematisch als rechtlose Untermenschen behandelt.

Diese offensichtliche Missachtung der Menschenrechte kann im Kanton Zürich zum Bumerang werden. ‚Wenn sich in der Welt herumspricht, dass im Kanton Zürich Menschenrechte systematisch verletzt werden, kann dies für den Wirtschafts- und Finanzplatz Zürich drastische Auswirkungen haben‘, so Michael De Luigi, der Kampagnenleiter von mannschafft. ‚Wenn sich eine Firma wie Google wegen Menschenrechtsverletzungen von einem Milliardenmarkt wie China zurück zieht, warum sollte sie dann ausgerechnet in Zürich bleiben?‘

In einem Schreiben an alle Kantonsräte verlangt mannschafft die Abwahl dieser Oberrichter. Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regula Affolter-Fischer haben bewiesen, dass sie weder die fachlichen noch charakterliche Eignung für diese verantwortungsvolle Aufgabe besitzen. Auch in der Privatwirtschaft werden heute inkompetente Führungskräfte ausgetauscht und nicht mehr jahrelang mitgeschleppt. mannschafft bittet die Kantonsräte: ‚Lassen Sie es nicht zu, dass diese Leute noch jahrelang ihre Blutspur durch den Rechtsstaat und das Leben unserer Kinder ziehen!‘

mannschafft möchte von den Kantonsräten ein Zeichen für betroffenen Kinder und die Einhaltung der Menschenrechte. Dies kommt nicht zuletzt auch dem Wirtschaftsstandort Zürich zugute. Deshalb verlangt mannschafft die Abwahl von Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regina Affolter-Fischer und deren Ersatz durch kompetente Juristen, denen der Respekt der Menschenrechte auch etwas bedeutet.

Stichworte
Besuchsrecht  Obergericht  Willkür  Zürich 
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Brief vom 14. Mai 2010 an die Zürcher Kantonsräter
Urteil Zürcher Obergericht vom 14.12.2009
Obergericht des Kantons Zürich
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