Bisikon, den 16. Juni 2006
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte und Nationalräte
Anhörung von Kindern (BGE 5C.63/2005)
Mit Urteil BGE 5C.63/2005 vom 01. Juni 2005 legte das Bundesgericht fest, dass die Kinderanhörung grundsätzlich ab dem vollendeten sechsten Altersjahr möglich ist. Der Sinn der Anhörung ist es, die Bedürfnisse des betreffenden Kindes zu eruieren und dahingehend kindesgerechte Entscheide zu fällen.
Obwohl dieser Bundesgerichtsentscheid noch nicht einmal ein Jahr alt ist, haben findige Behörden Winkelzüge entdeckt, um die Aussagen befragter Kinder zu relativieren und eigenen Interessen und Vorstellungen über diejenigen des Kindeswohls zu stellen.
Praktisch zeigt sich dies an der Geschichte eines Grosselternehepaares in Männedorf im Kanton Zürich. Ihr Enkel wurde Ende August 2005 aufgrund der Überforderung der Kindeseltern bei Pflegeeltern platziert. Dies funktionierte jedoch nicht lange gut, denn bereits wenige Wochen nach der Platzierung bei den Pflegeeltern in Uetikon am See beklagte sich der damals sechs Jahre alte Stefan* über Misshandlungen seitens der Pflegeeltern. Die Grosseltern beantragten daraufhin die Anhörung des 6-jährigen Kindes, welche dann am 02. März 2006 im Diakoniewerk Bethanien durch die klinische Psychologin FSP Frau M.V. stattfand. Aufgrund der Klagen ihres Enkels erklärten sich die Grosseltern zudem bereit, die Betreuung von Stefan zu übernehmen. Die Anhörung des Kindes ergab, so Zitat: «Stefan sagt, er sei dreimal von Susanne* für „zwei Minuten“ ins WC eingeschlossen worden. Die Dauer von „zwei Minuten“ habe im Susanne gesagt. M.V.: Warum wurdest Du eingeschlossen? Stefan: Weil ich spreche, am Abend wenn ich im Bett bin. M.V.: Wenn du schläfst oder wenn du noch wach bist? Stefan: Wenn ich schlafe. Ich merke nicht, dass ich spreche.» Und weiter: «Stefan: Bei Susanne* und Karl* gefällt es mir nicht, weil sie mich „amigs tüend haue“. M.V.: Warum „tüend sie dich amigs haue“? Stefan: Weil sie manchmal ... wenn ich in die „Auszeit“ gehen muss, „tuet si mich amigs haue und dänn tuet si mich id Usziit“». Stefan ergänzt: «Stefan: Bei Grosi möchte ich mehr sein. M.V.: Wieviel mehr? Stefan reagiert verdutzt auf diese Frage. Er fragt ungläubig nach, ob er wirklich sagen dürfe, wie viel er am liebsten mit wem zusammen sei. Nachdem ich dies mehrmals bestätigte, hellt sich sein Gesicht auf. Stefan: Immer beim Grosi! Immer beim Grosi! Immer beim Grosi!».
Das 5-Seitige Anhörungsprotokoll vom 08.03.2006, welches mir vorliegt, macht deutlich, dass Stefan – weil er im Schlaf redet – seitens der Pflegefamilie ins WC gesperrt und geschlagen wird. Verständlicherweise wünscht sich Stefan, bei seinen Grosseltern leben zu dürfen, bei welchen er sich wohl fühlt und welche ihn bereits im Vorfeld oft betreut haben. In Anbetracht der menschenunwürdigen Zustände stellte die zuständige Vormundschaftsbehörde Uetikon am See mit Schreiben vom 15.03.2006 für die nächste Sitzung der Sozialkommission am 27.03.2006 den Antrag: «dass Stefan in eine andere Pflegefamilie kommt». Begründet wird dieser Antrag, so Zitat: «Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurde Stefan von der Psychologin M.V. am 2. März 2006 alleine angehört. Darüber wurde ein Bericht, datiert vom 8. März 2006, verfasst, der eindeutig ist: Stefan möchte nicht mehr bei der Pflegefamilie in Uetikon am See bleiben.»
Nun kommt aber alles anders: Mit Sitzung vom 02. Mai 2006 entschied die Vormundschaftsbehörde Uetikon am See, dass Stefan weiter ungeschützt bei der bisherigen Pflegefamilie leben muss. Den Grosseltern – gegen welche keine Klagen vorliegen – wurde das Besuchsrecht per sofort sistiert. Dieser Entscheid der fachlich unqualifizierten Laienbehörde steht konträr zu den kompetenten Ausführungen der beauftragten Psychologin. Die Kritik der Grosseltern bezüglich den Misshandlungen bei den Pflegeeltern habe bei Stefan ein «grosses emotionales Dilemma» verursacht, so die Begründung. «Die Aussagen, wie sie im Anhörungsbericht vom 8. März 2006 zusammengefasst werden, stehen im völligen Kontrast zu den bisherigen Feststellungen des Beistandes und den beiden abklärenden Mitarbeiterinnen des Jugendsekretariates». Dies darf natürlich nicht sein, stellt dies die Arbeit der eigenen Behörde in Frage. Da die Aussagen von Stefan nicht ignoriert werden konnten, wurden sie kurzum umgedeutet und damit relativiert. Lapidar wird im Widerspruch vorhergehender Anträge erklärt: «Der Kindeswille ist nicht per se deckungsgleich mit dem Kindeswohl. Es kann daraus nicht geschlossen werden, dass die Aussagen auch dem Kindeswohl und dem Interessen des Kindes dienen».
Stefan hat allen Mut zusammengenommen und über vorliegende menschenunwürdige Zustände berichtet. Als Konsequenz davon wurde ihm der Kontakt zu seinen vielgeliebten Grosseltern bis auf weiteres verboten. Entgegen seinem geäusserten Wunsch lebt er weiter bei den bisherigen Pflegeeltern, die ihn offenbar einsperren und schlagen dürfen, was als Offizialdelikt zu werten ist. Obwohl die Grosseltern bereit wären, Stefan auf eigene Kosten zu betreuen, wird er weiter unnötig durch eine kostenintensive Pflegefamilie betreut. Daneben wurde die kostenpflichtige Kindesanhörung seitens der auftraggebenden Behörden zur Farce erklärt.
Mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
hochachtungsvoll
Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE
* Namen geändert |