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30. August 2006

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Schaffhauser Nachrichten
Neues Sozialhilfegesetz für den Kanton Zürich

Mit mehr Anreizen zur Erwerbstätigkeit, aber auch besseren Sanktionsmöglichkeiten bei Missbräuchen will die Zürcher Regierung die explodierenden Sozialkosten senken. Dazu hat sie eine Änderung des Sozialhilfegesetzes verabschiedet. Von 1990 bis 2002 haben sich im Kanton Zürich die Fallzahlen bei der Sozialhilfe von 14 888 auf 25 562 fast verdoppelt. Die jährlichen Nettokosten sind gar von 37,9 auf 234,9 Millionen Franken in die Höhe geschossen. Eine wachsende Rolle bei der Armut spielen Alleinerziehende, kinderreiche Familien, junge Erwachsene oder Langzeitarbeitslose. Angesichts dieser Entwicklung sei das veraltete Gesetz aus dem Jahr 1981 an seine Grenzen gestossen, sagte Sicherheitsdirektor Ruedi Jeker bei der Präsentation der Teilrevision gestern in Zürich. Diese wolle künftig die Eigenverantwortung Sozialabhängiger stärken und sie schneller wieder ins Arbeitsleben zurückführen.

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Sozialhilfe  Zürich 
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