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11. Juni 2007

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Tages Anzeiger
Von Ruth Eigenmann
Geschiedene Väter fühlen sich oft ohnmächtig
Nächsten Sonntag ist Vatertag. Dann stehen Mann und Vaterschaft im Vordergrund. Männer wollen auch nach der Scheidung gute Väter bleiben. Genau das ist aber nicht immer so einfach.

So, wie zumindest einmal im Jahr die Mütter ihre Blumen und Dankensgedichte für ihr Mutterdasein erhalten, fordern nun die Männer Wertschätzung ein für ihr väterliches Engagement: Nächsten Sonntag findet der erste Schweizer Vatertag statt. Lanciert wurde der besondere Tag von Männer.ch, dem Forum für Männer, Emanzipation und Politik. Der Tag soll Väter zum aktiven Vatersein motivieren, weil Kindererziehung ein Fall für Zwei ist.

Vor allem geschiedene Väter leiden oft darunter, dass sie ihre Vaterrolle nicht mehr richtig leben können, weil sie die Kinder so wenig sehen. Bei den meisten Scheidungen spricht das Gericht die Kinder der Mutter zu. Die gemeinsame elterliche Sorge ist zwar möglich, sie setzt aber eine Einigung beider Eltern voraus. Im Jahre 2003 haben sich 26 Prozent der Eltern auf die gemeinsame elterliche Sorge geeinigt. Wenn Frau also nicht will, hat Mann das Nachsehen. Diese Machtstellung der Frau ist konfliktträchtig, besonders dann, wenn der Mann das Geld verdient. Nicht selten werden dann Unterhaltsbeiträge gegen Kindertage gehandelt.

Wer elterliche Sorge hat, bestimmt

Selbst wenn Väter gemäss Scheidungsurteil ein Besuchsrecht besitzen, sehen viele ihre Kinder nach der Scheidung nur noch sehr unregelmässig. Und dies oft unfreiwillig, weil einige Mütter die Besuche mit allen Mitteln torpedieren und weil die Behörden diesem Verhalten oftmals unbeholfen und sanktionslos zusehen. Eine Hilfestellung bei Nachscheidungs- konflikten ist gar nicht so einfach, vor allem wenn ein Elternteil oder beide nicht dazu bereit sind und nicht einsehen, dass sie mit ihrem Verhalten dem Kind schaden. Schliesslich glauben sie, im Wohle der Kinder zu handeln.

Das Risiko eines Kontaktabbruchs ist gross. Leidtragende sind aber nicht nur die Väter, sondern vor allem die Kinder, auch wenn das die Mütter nicht immer so sehen. Besonders einschneidend ist es, wenn die Mutter bei Gericht versucht, das Besuchsrechts des Vaters ohne nachvollziehbaren Grund oder mit Hilfe eines erfundenen Grundes zu sistieren. Eine vollständige Aufhebung des persönlichen Kontaktes ordnet das Gericht an, «wenn sich die nachteiligen Auswirkungen des persönlichen Verkehrs für das Kind in nicht vertretbaren Grenzen bewegen».

Bringt eine Mutter also nur vor, der Vater nehme auf die Interessen und auf den Willen der Kinder nicht genügend Rücksicht, so genügt dies nicht als Begründung, das Besuchsrecht aufheben zu lassen. Es genügt auch nicht, wenn die Kinder sich weigern, den Vater zu sehen. Und schon gar nicht, wenn diese sich weigern den Vater zu sehen, weil die Kindsmutter eine negative Einstellung zum Vater hat.

Väter verlangen Gleichbehandlung

Die geforderte Änderung des jetzigen Scheidungsrechts zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge ist für Eltern, die sich einen erbarmungslosen Nachscheidungskonflikt liefern, keine Lösung. Für eine Vielzahl von Eltern, die trotz Konflikt in der Lage sind, mit Hilfe von Fachleuten und Beratung den Fokus auf das wirkliche Wohl der Kinder zu richten, mag die gemeinsame elterliche Sorge förderlich sein. Sie würde zumindest den engagierten Vätern gerecht werden. Für deren Rechtsempfinden ist schon viel getan, wenn das Gericht im Regelfall die Verantwortung über die Kinder bei beiden Elternteilen lassen und so nicht über die genügende elterliche Kompetenz der Väter urteilen würde. Bei dieser Lösung würde nur im Ausnahmefall das Sorgerecht bei einem Elternteil belassen, und dies müsste dann nicht unbedingt die Mutter sein.

Gestritten wird aber nicht nur um die Kinder, sondern mindestens genau so um die Höhe der Unterhaltsbeiträge an die Ex-Frau und die Dauer der Zahlungspflicht. Viele Männer sehen nicht ein, wieso die Frau nach der Scheidung nicht arbeiten kann, vor allem wenn die Kinder bereits im schulpflichtigen Alter sind. Sie vergessen dabei, dass die Betreuung vor und nach der Schule sehr wichtig ist.

Eigenverantwortung für beide

Unser Scheidungsrecht stellt die Eigenverantwortung beider Ehegatten in den Vordergrund. Dennoch kann der Ehemann verpflichtet werden, der Ehefrau (oder dem Ehemann) wegen einer in der Ehe entstandenen Bedürfnislage Alimente zu bezahlen. Eine solche kann zum Beispiel die gelebte Rollenteilung «Mann arbeitet, Frau bleibt bei den Kindern» sein. Mühe bereitet den Männern auch die Alimentenzahlungsverpflichtung an die Ex, wenn diese einen neuen Partner hat oder wenn sie es war, die wegen eines anderen Mannes die Trennung überhaupt wollte.

Verletzungen, Schmerz und Wut lassen sich nicht in Zahlen ausgleichen. Eine Scheidungsvereinbarung kann mehr oder weniger fair sein, doch kann sie auch gerecht sein? Sie ist auf den Moment der Scheidung gerichtet. Auffallend ist, dass sich gemäss einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds nahezu die Hälfte aller geschiedenen Väter bezüglich der Alimentenzahlung benachteiligt fühlt. Konfliktgeladene Scheidungen beeinflussen die Gesundheit der Männer oftmals nachhaltig. Empfindet ein Mann, dessen Frau ihn wegen eines anderen verlässt, die Alimentenpflicht für drei Jahre als gerecht? Wohl kaum. Mühe bereitet vielen Männern auch die gesetzlich angeordnete Teilung des Pensionskassenguthabens. Vor allem Männer, die in der Ehe die klassische Rollenteilung gelebt haben, finden diese Teilung stossend. Arbeiten beide Elternteile neben der Kinderbetreuung, so findet ein Ausgleich der Pensionskassenguthaben statt. Das bedeutet, dass die Frau ihr in der Ehe erworbenes Guthaben ebenfalls mit dem Partner teilen muss. Diese Art von Rollenteilung bietet einen weiteren Vorteil: Verbringt der Mann im Alltag viel Zeit mit den Kindern, so stehen auch die Chancen grösser, dass die Frau bei der Scheidung der gemeinsamen elterlichen Sorge zustimmt.

 2 Kommentare
Heinz Weber
24. Juni 2012
Rorschach
21:37
Email     

@Alex Wyss: Danke für Deinen Ansporn. Bei mir klappt das Besuchsrecht der Kinder sehr gut. Hier kann ich mich nicht beklagen. Jedoch gehört meine Ex eher zu den Besser-Verdienenden und mich setzte man auf das Existenz-Minimum. Von diesem bleiben mir zum mich Ernähren, Putz und Waschmittel zu kaufen und meine Töchter zu holen gerade mal noch CHF 440.-/MT übrig, davon verschlucken alleine die Gemeinde GA's um die Kinder zu holen schon CHF 160.--.

Hier entsteht dann meine Ohnmacht, ich habe nicht mal genügend Geld mich selbst zu Ernähren, wie soll ich dann meine Kinder in ihrem Besuchsrecht noch ausgewogen ernähren können oder ihnen auch mal etwas auf ihren Geburtstag oder zu Weihnachten kaufen können.

Die Zeit die ich mit meinen Mädchen habe, geniesse ich, da ich nicht weiss wielange ich dieses finanziell noch aufrecht erhalten kann.

alex wyss
08. Juni 2011
baar
09:05
Email     

Bitte all Ihr Väter gibt Eure Kinder nicht auf, egal wie stark Ihr Leiden müsst, es ist jede Träne wert, die Ihr verliert. Die Kinder werden kommen und wollen den Papi auch spüren und fühlen, doch für das braucht man sehr viel Geduld und Kraft. Bitte gebt Euch nicht auf und bleibt Euch Treu und irgendwann kommt es Retoure und wenn Du deinen Kindern dein Herz geschenkt hast, wird sich zeigen, wer geliebt wird und wer nicht.

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